Andreas Schwarz, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Wttbg. über
Rente plus Arbeit
- derzeitiger Renteneintritt ca. 64 J. (gegenüber früher 62 J.), Konvergenz zwischen Männern und Frauen
- knapp ¼ geht nahtlos in die Rente
- über Altersteilzeit gehen in die Rente: 17,2 % der Männer und 12 % der Frauen
- nach Bezug von ALG II gehen in die Rente 9,8 % der Männer und 7,8 % der Frauen
- 18 % haben eine „Anwartschaftsversicherung“ ohne Pflichtbeiträge, davon 50 % ALG II-Bezieher, z.T. Aussteuerung durch die Krankenversicherung
- von den passiv Versicherten, die ihre Regelrente abwarten müssen (d.h. die letzten 2 Jahre ohne Beiträge) sind 30 % Männer, 36 % Frauen; es handelt sich hier um eine vielschichtige Gruppe, die in der Regel mit 65 Jahren in die Rente gehen (z.B. Selbständige mit vorheriger Versicherung, spät Verbeamtete)
- die Erwerbstätigkeit Älterer ist angestiegen auf 4,9 % 2012 gegenüber 2,6 % 2000
- in der Gruppe der 50-65-Jährigen eine deutliche Zunahme der Erwerbstätigkeit bei den Frauen: 1993 9,1 %, 2013 42, 6% (späte Fertilität, Berufsausübung selbstverständlich geworden)
- die „demographische“ Substanz ist allerdings unterschiedlich: bei den 65-Jährigen (Nachkriegsgeneration!) ist die Säule schlanker als bei den 55-60-Jährigen; daraus kann man schließen, dass die Erwerbstätigkeit der Rentner weiter ansteigt
- ca. 35 % der im Alter Erwerbstätigen sind über den ganzen Zeitverlauf konstant auf Zuverdienst angewiesen; 2. Aspekt: Sicherung des Lebensstandards oder finanzielle Unterstützung (!) der Kinder
- Minijob-Bereich expandiert (Studien nach dem Mikrozensus ergeben: oft bei mittlerer Qualifikation Zunahme, Meister und Akademiker)
- Zunahme der Zahl der Grundsicherungsempfänger, ca. 2/3, 7,5 % der Rentner, erheblicher Anteil von Migranten (Probleme der Versicherungsbiographie, z.B. nur 20-25 Jahre Beitragszahlung)
- durchschnittliche Rente bei 45 Versicherungsjahren und Renteneintritt mit 63 Jahren: 1300 €
- derzeit Altersarmut noch nicht das Problem, aber der „Schwenk“ kommt nach 2020 (Berechnungen gibt es nur bis 2030!), wenn der Satz über 20 % geht und das Rentenniveau absinkt
- seit 1.7.2014 gilt die „Flexi-Rente“: während des laufenden Arbeitsverhältnisses ( aber nicht danach!) kann der Beendigungszeitpunkt hinausgeschoben werden, wobei Umfang der Arbeitszeit, Tätigkeitszuschnitt etc. geändert werden können